Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Trägern der Kindertageseinrichtungen im Gemeindegebiet Sinzing einen freiwilligen kommunalen Anteil des pauschalen Elternbeitragsersatzes in Höhe von 30 % bei Kindergarten- und Hortkindern bzw. 20 % bei Krippenkindern für die Monate Januar bis einschließlich Mai 2021 gemäß der Förderrichtlinie „Beitragsersatz 2021“ zu gewähren. Entsprechende Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.