Beschluss:
Der Gemeinderat beschließt, die Zuständigkeit für die Freigabe und Beauftragung von Nachträgen für den Erweiterungsbau der Grundschule Sinzing abweichend von §12 Abs.2 Nr.2e der Geschäftsordnung für den Gemeinderat Sinzing 2020-2026 wie folgt zu definieren:
Nachtrag ≤ 30.000,00 € inkl. Mwst. → Bürgermeister
Nachtrag ≤ 200.000,00 € inkl. Mwst. → Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss
Nachtrag > 200.000,00 € inkl. Mwst. → Gemeinderat