Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0

Beschluss:

 

Die Gemeinde Sinzing beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für den qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 78 „Klosterblick II“ als „Allgemeines Wohngebiet“ im Gemeindebereich Viehhausen. Das Aufstellungsverfahren wird nach §13 b BauGB – Einbeziehen von Außenbereichsflächen im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Das Gebiet des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 78 „Klosterblick II“ liegt am südlichen Randbereich in Viehhausen.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan beinhaltet folgende Grundstücke der Gemarkung Viehhausen: Fl.-Nrn. 280/40, 280/42, 280/41, 278/29, 291, 292/4 (Teilfläche), 297/2 (Teilfläche), 294/2 (Teilfläche), 294/3 (Teilfläche), 294 (Teilfläche), 296 (Teilfläche), 298 (Teilfläche) und 298/1.

 

 

Das Bebauungsplangebiet ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist:

 

 

 

 

Mit der Bauleitplanung wird die Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets „Klosterblick II“ verfolgt, um die Errichtung von Einzelhäuser und Doppelhäuser zu ermöglichen.

 

Gleichzeitig wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 78 „Klosterblick II“, (Allgemeines Wohngebiet) den textlichen Festsetzungen, den Festsetzungen durch Planzeichen und der Begründung, in der Fassung vom 28.07.2021, für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und für die Fachstellenbeteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB, durch den Gemeinderat gebilligt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan mit der Begründung, in der Fassung vom 28.07.2021, sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu geben.

 

Die öffentliche Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.