Sitzung: 11.08.2021 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Aufgrund von
wesentlichen Änderungen wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem
Grünordnungsplan Nr. 77 „Donaublick II“, (Allgemeines Wohngebiet) den
textlichen Festsetzungen, den Festsetzungen durch Planzeichen, der Begründung, ergänzenden
Unterlagen, sowie vorhandene wesentliche Anlagen in der Fassung vom 11.08.2021,
für die nochmalige, auf 14 Tage verkürzte, öffentliche Auslegung nach § 3 Abs.
2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und für die Fachstellenbeteiligung
der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit
§ 4a Abs. 3 BauGB, durch den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss gebilligt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes mit
integriertem Grünordnungsplan und Begründung, ergänzenden Unterlagen, sowie vorhandene wesentliche
Anlagen in
der Fassung vom 11.08.2021, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit
§ 4a Abs. 3 BauGB nochmalig, verkürzt auf 14 Tage, öffentlich auszulegen und die
beteiligten Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung
mit § 4a Abs. 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.
Die
nochmalige, auf 14 Tage verkürzte, öffentliche Auslegung zur
Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und zur
Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3
BauGB des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.