Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Aufgrund von wesentlichen Änderungen wird der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 77 „Donaublick II“, (Allgemeines Wohngebiet) den textlichen Festsetzungen, den Festsetzungen durch Planzeichen, der Begründung, ergänzenden Unterlagen, sowie vorhandene wesentliche Anlagen in der Fassung vom 11.08.2021, für die nochmalige, auf 14 Tage verkürzte, öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und für die Fachstellenbeteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit
§ 4a Abs. 3 BauGB, durch den Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss gebilligt.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan und Begründung, ergänzenden Unterlagen, sowie vorhandene wesentliche Anlagen in der Fassung vom 11.08.2021, ist nach § 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB nochmalig, verkürzt auf 14 Tage, öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB von der Auslegung zu benachrichtigen.

 

Die nochmalige, auf 14 Tage verkürzte, öffentliche Auslegung zur Öffentlichkeitsbeteiligung nach
§ 3 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB und zur Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 4a Abs. 3 BauGB des Bauleitplanverfahrens ist öffentlich bekannt zu geben.