Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Das Kommunalunternehmen zur Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde Sinzing tritt zum 01.01.2022 dem Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf bei. Das Kommunalunternehmen überträgt dem Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf im Rahmen des Beitritts alle in §4 der Verbandssatzung des Zweckverband Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf aufgeführten Aufgaben und Befugnisse, soweit ihr diese selbst zustehen. Der Beitritt erfolgt auf Basis der Verbandssatzung des Zweckverbandes Thermische Klärschlammverwertung Schwandorf in der Bekanntmachung vom 07. Oktober 2015 (RABI OPf. S. 88 ff), zuletzt geändert durch die Satzung vom 23. Juli 2018 (RABI OPf. S. 91) und des vorliegenden Entwurfs der Satzung zur Änderung dieser Verbandssatzung. Die oben genannte Verbandssatzung und der Satzungsentwurf sind wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses. Das Verbandsmitglied leistet eine einmalige verlorene Einlage in Höhe von 3.000 Euro. Weitere Beitrittsbedingungen bestehen nicht.