Beschluss:
Die Gemeinde Sinzing beschließt den Entwurf des geänderten Bebauungsplans Nr. 45 Allgemeines Wohngebiet und Dorfgebiet „Am Klosterfeld“ mittels Deckblatt Nr. 2 nach § 1 Abs. 8 BauGB in der Fassung vom 15.12.2021. Gleichzeitig wird die Änderung des Bebauungsplanes für die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durch den Gemeinderat gebilligt.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Fachstellenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB ist öffentlich bekanntzugeben.
Der Geltungsbereich der Deckblattänderung umfasst das Flurstück 271/8 der Gemarkung Viehhausen und wird wie folgt festgelegt. Er ergibt sich aus dem nachfolgenden Lageplan, der Bestandteil des Beschlusses ist:
Im Norden wird das Plangebiet durch die bestehende Jurastraße Fl.-Nr. 1169/31, Gemarkung Viehhausen, begrenzt.
Im Südosten befindet sich die bestehende Wohnbebauung mit der Fl.-Nr. 270/1 und im Südwesten mit den Fl.-Nr.271 und 271/13, jeweils der Gemarkung Viehhausen.
Im Nordwesten liegt eine Privatstraße mit der Fl.-Nr. 271/9, Gemarkung Viehhausen.
Amtlicher Lageplan mit Geltungsbereich, genordet
Entwurf . Deckblattänderung 2
Bebauungsplan „Am Klosterfeld“ Fassung 15.12.2021, genordet