Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.

Für die Stellungnahmen der  Behörden und Träger öffentlicher Belange, die während und nach der Auslegungsfrist keine Stellungnahmen oder keine hier zu berücksichtigenden Anregungen oder Bedenken unter Punkt 1.1 abgegeben haben, ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.

 

Der Gemeinderat wird zu den eingegangen Stellungnahmen und Anregungen unter Punkt 1.2-1.16 und 2.1-2.6 einen Sammelbeschluss fassen.