Beschluss:
Die Fortschreibung bzw. Änderung des Flächennutzungsplanes durch Deckblatt Nr. 6 des Flächennutzungsplanes mit Landschaftsplan Sondergebiet „Sonnenenergienutzung Am Kreuzacker“ in Sinzing, bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung mit Umweltbericht, in der Fassung vom 15.12.2021 nebst Begründung vom 15.12.2021, wird entsprechend § 5 BauGB „Inhalt des Flächennutzungsplanes“ festgestellt bzw. zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Genehmigung nach § 6 Abs. 1 BauGB zu beantragen.