Sitzung: 23.03.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind.