Sitzung: 23.03.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten
Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35
Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan (in
zweifacher Ausfertigung) ist den Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die
Kosten.
Bei Errichtung des
Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten,
dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht
überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück
ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m
„uneingezäunt“ zu
erstellen.
Es ist weder ein
Mischwasser-, Schmutzwasser- oder
Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die anfallenden
Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sind
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Das anfallende Schmutz- und
Grauwasser ist über eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück zu behandeln.
Vor Baubeginn muss beim
Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die
„Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der
Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der „Anzeige der
Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung
der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.