Sitzung: 20.04.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den Bauantragsunterlagen noch
beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge
sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung und
den damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im
Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen,
Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe
von mind. 5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Die anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf
die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden.
Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das
öffentliche Kanalnetz anzuschließen.
Das anfallende Schmutz- und Grauwasser ist dem
öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten. Zum Anschluss an
die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen öffentlichen
und privaten Bereich, auf dem Privatgrund zu errichten. Vor Verfüllung des
Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen und eine
gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die ordnungsgemäße Erstellung der
Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten Kanalleitungen kann auch
wahlweise durch einen privaten Sachverständigen abgenommen und uns durch diesen
schriftlich bestätigt werden.
Auflagen des Landratsamtes aus dem Vorbescheid sind
einzuhalten.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr
Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde
Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Das Hausnummernschild wird durch die Gemeinde beschafft. Es ist rechtzeitig vom Eigentümer bei
der Bauverwaltung der Gemeinde per Email, bauamt@sinzing.de, anzufordern. Die
anfallenden Kosten trägt entsprechend der Satzung der Gemeinde Sinzing der
Eigentümer.
Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem
Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der Gemeinde
Sinzing (KUS) der
beiliegende Erhebungsbogen zurückzusenden.