Sitzung: 20.04.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt. Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.