Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 5, Nein: 5

Beschluss:

 

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt. Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.