Sitzung: 18.05.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Beschluss 2.3.1:
Variante 1:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB
beeinträchtigt sind. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.
Beschluss 2.3.2:
Variante 2:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche
Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind. Auflagen über die
Bauweise erteilt das Landratsamt.
Beschluss 2.3.3:
Variante 3:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche
Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche
Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind. Auflagen über die
Bauweise erteilt das Landratsamt.
Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.