Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Beschluss 2.3.1:

 

Variante 1:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB beeinträchtigt sind. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

 

Beschluss 2.3.2:

 

Variante 2:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

 

Beschluss 2.3.3:

 

Variante 3:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

 

Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.