Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Den oben genannten Befreiungen 01 bis 03 wird zugestimmt.

 

Die Stellplätze sind nach der gemeindlichen Satzung über die Herstellung von Garagen und Stellplätzen und deren Ablösung vom 30.07.2001 mit einem Betrag von  2.500 € pro Stellplatz abzulösen.

 

Zudem ist eine Vereinbarung über den Grundstückserwerb bzw. über einen Nutzungsvertrag zu treffen.

 

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt. Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.