Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

1.      Donaublick II:

Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen und billigt den Verkaufspreis pro Quadratmeter Grund und Boden für das Baugebiet Donaublick II in Höhe des Verkehrswertes von 481,32€.

 

In diesem Verkaufspreis sind nicht enthalten die Kosten für den abgelösten Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB / KAG und die Vorausleistung für den Herstellungsbeitrag Kanal (100% Grundfläche und 40% der Grundfläche als Geschossfläche).

 

Die Gesamtsumme pro m² ergibt sich wie folgt:

 

Verkehrswert (Bodenrichtwert ohne Herstellungsbeitrag Wasser)                : 555,04€

abzgl. Erschließung nach §§ 127 ff. BauGB und KAG (Straße)                   :   59,91€

abzgl. Vorausleistungen für den Herstellungsbeitrag Entwässerung             :   13,81€

Grund und Boden                                                                                           : 481,32€

 

Die o.g. Summen und die Kosten für die Regenwasserzisternen bzw. Schmutzwasserkontrollschächte werden in den Kaufverträgen einzeln ausgewiesen.

Der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung wird direkt durch den Wasserzweckverband Viehhausen-Bergmattinger Gruppe erhoben. Dieser beträgt ca. 4,96€ pro Quadratmeter Baulandfläche (Grundfläche und 40% der Grundfläche als Geschossfläche).

Die von der Gemeinde und vom Wasserzweckverband erhobenen Summen ergeben den vom Gemeinderat festgelegten maximalen Verkaufspreis von 560,00€ (teilweise erschlossen) welcher dem Bodenrichtwert und damit dem Verkehrswert entspricht.

 

2.      Klosterblick II:

Der Gemeinderat hat vom Sachverhalt Kenntnis genommen und billigt den Verkaufspreis pro Quadratmeter Grund und Boden für das Baugebiet Donaublick II in Höhe des Verkehrswertes von 242,60€.

 

In diesem Verkaufspreis sind nicht enthalten die Kosten für den abgelösten Erschließungsbeitrag nach §§ 127 ff. BauGB / KAG und die Vorausleistung für den Herstellungsbeitrag Kanal (100% Grundfläche und 40% der Grundfläche als Geschossfläche).

 

Die Gesamtsumme pro m² ergibt sich wie folgt:

 

Verkehrswert (Bodenrichtwert ohne Herstellungsbeitrag Wasser)                : 335,04€

abzgl. Erschließung nach §§ 127 ff. BauGB und KAG (Straße)                   :   78,63€

abzgl. Vorausleistungen für den Herstellungsbeitrag Entwässerung             :   13,81€

Grund und Boden                                                                                           : 242,60€

 

Die o.g. Summen und die Kosten für die Regenwasserzisternen bzw. Schmutzwasserkontrollschächte werden in den Kaufverträgen einzeln ausgewiesen.

Der Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgung wird direkt durch den Wasserzweckverband Viehhausen-Bergmattinger Gruppe erhoben. Dieser beträgt ca. 4,96€ pro Quadratmeter Baulandfläche (Grundfläche und 40% der Grundfläche als Geschossfläche).

Die von der Gemeinde und vom Wasserzweckverband erhobenen Summen ergeben den vom Gemeinderat maximal festgelegten Verkaufspreis von 340,00€ (teilweise erschlossen) welcher dem Bodenrichtwert und damit dem Verkehrswert entspricht.