Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 6, Nein: 3

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Der oben genannten Befreiung 01 wird zugestimmt.

 

 

Hinweise:

 

Ein Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den Bauantragsunterlagen bei Bedarf noch beizufügen.

 

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Bei Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.

 

Die anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen.

 

Das anfallende Schmutz- und Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.

 

Soweit erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung der  Gemeinde  Sinzing  (KUS)  der  beiliegende  Erhebungsbogen  zurückzusenden.