Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss zu D. Finanzierung durch Eigen- und Fördermittel

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:

a. Die LNI wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und den formellen Antrag

vorzubereiten sowie einzureichen.

b. Die LNI wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.

c. Die LNI wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel sowie den von der Kommune zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf- und Ausbau der Breitbandinfrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft zu nutzen und die Mittelverwendung

ordnungsgemäß zu dokumentieren sowie nachzuweisen.

 

Beschluss-Nr. 226

Einstimmig beschlossen

Ja 18  Nein 0

 

 

Beschluss zu E. I. Bauleistungen

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:

a. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen vorzubereiten und durchzuführen.

b. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafter-versammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

 

Beschluss-Nr. 227

Einstimmig beschlossen

Ja 18  Nein 0

 

 

Beschluss zu E. II. Materialleistungen

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:

a. Die LNI wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen vorzubereiten und durchzuführen.

b. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafter-versammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Materialleistungen anhand der im Vergabeverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.

 

Beschluss-Nr. 228

Einstimmig beschlossen

Ja 18  Nein 0

 

 

Beschluss zu E. III. Netzbetrieb

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:

a. Die LNI wird ermächtigt, das Auswahlverfahren für die erforderlichen Netzbetreiberleistungen vorzubereiten und durchzuführen.

b. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafter-versammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Netzbetreiberleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Auswahlverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.