Beschluss zu D. Finanzierung durch Eigen- und
Fördermittel
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:
a. Die LNI
wird dazu ermächtigt, die notwendigen Förderanträge und einen gesamthaften
Antrag für das jeweilige Cluster mit dem Bundeszuwendungsgeber abzustimmen und
den formellen Antrag
vorzubereiten
sowie einzureichen.
b. Die LNI
wird im Übrigen dazu ermächtigt, die Förderanträge und den gesamthaften Antrag
für das jeweilige Cluster mit dem Landeszuwendungsgeber für die Kofinanzierung
des Freistaats Bayern nach Vorliegen des Bundesförderbescheids abzustimmen und
den formellen Antrag vorzubereiten sowie einzureichen.
c. Die LNI
wird schließlich ermächtigt, die bewilligten Bundes- und Landesfördermittel
sowie den von der Kommune zu zahlenden Eigenanteil zweckgebunden für den Auf-
und Ausbau der Breitbandinfrastruktur innerhalb der Gebietskörperschaft zu
nutzen und die Mittelverwendung
ordnungsgemäß
zu dokumentieren sowie nachzuweisen.
Beschluss-Nr. 226
Einstimmig beschlossen
Ja 18 Nein
0
Beschluss zu E. I. Bauleistungen
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:
a. Die LNI
wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Bauleistungen
vorzubereiten und durchzuführen.
b. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafter-versammlung
der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die
Bauleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Vergabeverfahren
festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.
Beschluss-Nr. 227
Einstimmig beschlossen
Ja 18 Nein
0
Beschluss zu E. II. Materialleistungen
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:
a. Die LNI
wird ermächtigt, das Vergabeverfahren für die erforderlichen Materialleistungen
vorzubereiten und durchzuführen.
b. Der
Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafter-versammlung
der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die
Materialleistungen anhand der im Vergabeverfahren festgelegten
Zuschlagskriterien zu treffen.
Beschluss-Nr. 228
Einstimmig beschlossen
Ja 18 Nein
0
Beschluss zu E. III. Netzbetrieb
Vor diesem Hintergrund beschließt die Gemeinde Sinzing folgendes:
a. Die LNI
wird ermächtigt, das Auswahlverfahren für die erforderlichen Netzbetreiberleistungen
vorzubereiten und durchzuführen.
b. Der Bürgermeister wird ermächtigt, für die Kommune im Rahmen der Gesellschafter-versammlung der LNI eine Entscheidung über die Erteilung des Zuschlags für die Netzbetreiberleistungen für das betreffende Cluster anhand der im Auswahlverfahren festgelegten Zuschlagskriterien zu treffen.