Sitzung: 20.07.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Der oben genannten Abweichung 01 wird zugestimmt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen bei Bedarf noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des
Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten,
dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht
überschreiten.
Die anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße
abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu
errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche Niederschlagswasserkanalnetz
anzuschließen.
Das anfallende Schmutz- und
Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.
Zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist ein
Revisionsschacht im Bereich der
Grundstücksgrenze zwischen öffentlichen und privaten Bereich, auf dem
Privatgrund zu errichten. Vor Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die
Gemeindeverwaltung zu benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort
durchzuführen. Die ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung
der privaten Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten
Sachverständigen abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden
Soweit erforderlich ist vor
Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569)
die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.
Die ‚Anzeige der
Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der „Anzeige der
Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung und Beteiligung
der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.