Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Für die Stellungnahmen ohne grundlegenden Einwendungen und Bedenken unter Punkt 1.1) und 1.2) ist eine weitere Behandlung nicht notwendig.

Der Bau-, Vergabe- und Umweltausschuss nimmt Kenntnis von der öffentlichen Auslegung des Entwurfes nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Fachstellen nach § 4 Abs. 2 BauGB und wird zu den eingegangenen Stellungnahmen unter dem Buchstaben 1.3) einen Sammelbeschluss fassen.