Sitzung: 24.08.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Eine Befreiung von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nr.
44 Bahnhofstraße IV“ wird in
Aussicht gestellt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die
Grundzüge der Planung nicht
berührt werden.
Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.
Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.