Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Beschluss:

 

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Nr. 44 Bahnhofstraße IV“ wird in Aussicht gestellt, da die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Grundzüge der Planung  nicht  berührt werden.

 

 

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

 

Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.