Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 BauGB nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist.

 

 

 

Hinweise:

 

 

Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die Kosten.

 

Die anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.

 

Vor Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.