Sitzung: 24.08.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da keine Beeinträchtigungen öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB vorliegen, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest. Weitere Auflagen erteilt das Landratsamt.
Hinweise:
Ein
Entwässerungsplan (in zweifacher
Ausfertigung) ist den Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden, sollen
möglichst einer Versickerung zugeführt werden und sind ausschließlich auf dem
eigenen Grundstück zu behandeln. Zur
Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten.
Es
ist weder ein Mischwasser-, Schmutzwasser-
oder Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Das
anfallende Schmutz- und Grauwasser ist über eine Kleinkläranlage auf dem
Grundstück zu behandeln.
Falls
ein überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling
erforderlich ist, sind die Kosten vom Bauherrn zu tragen. Die Abstimmung
erfolgt direkt über den Wasserzweckverband Alling.
Vor
Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die
‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt
Regensburg zuzusenden.
Das
Hausnummernschild wird durch die
Gemeinde beschafft. Es ist rechtzeitig vom Eigentümer bei der Bauverwaltung
der Gemeinde per Email, bauamt@sinzing.de, anzufordern. Die anfallenden Kosten
trägt entsprechend der Satzung der Gemeinde Sinzing der Eigentümer.
Mit
der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist dem Kommunalunternehmen für Verwaltung
und Beteiligung der Gemeinde Sinzing
(KUS) der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.