Sitzung: 23.11.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen bei Bedarf noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des
Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten,
dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht
überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück
ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m
„uneingezäunt“ zu
erstellen.
Die anfallenden
Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst
einer Versickerung zugeführt werden. Zur
Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das
öffentliche Niederschlagswasserkanalnetz anzuschließen.
Das anfallende Schmutz- und
Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.
Zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen
öffentlichen und privaten Bereich, auf dem Privatgrund zu errichten. Vor
Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu
benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die
ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten
Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen
abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Falls ein überlanger
Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling erforderlich ist, sind
die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung erfolgt direkt über den
Wasserzweckverband Alling.
Vor Baubeginn muss beim
Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die
„Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem
Landratsamt Regensburg zuzusenden.
Mit der „Anzeige der
Nutzungsaufnahme“ ist der
Gemeinde der beiliegende Erhebungsbogen zurückzusenden.