Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

 

 

Beschluss 4. 4.1:

 

Variante 1 - Errichtung zweier Einfamilienhäuser:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt. Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.

 

 

Beschluss 4. 4.2:

 

Variante 2 - Neubau einer Wohnanlage mit vier Wohneinheiten:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nicht erteilt.

 

Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt. Die weiteren Einzelheiten bleiben den Bauantragsunterlagen vorbehalten.