Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Hinweise:

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Es ist weder ein Mischwasser-, Schmutzwasser-  oder Niederschlagswasserkanal vorhanden.

Die anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.

 

Falls ein überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling erforderlich ist, sind die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung erfolgt direkt über den Wasserzweckverband Alling.

 

Soweit erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist der Gemeinde der  beiliegende  Erhebungsbogen  zurückzusenden.