Sitzung: 23.11.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach §
35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Es ist weder ein
Mischwasser-, Schmutzwasser- oder
Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die anfallenden
Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sind ausschließlich
auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Falls ein überlanger
Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling erforderlich ist, sind
die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung erfolgt direkt über den
Wasserzweckverband Alling.
Soweit erforderlich ist vor
Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569)
die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.
Die ‚Anzeige der
Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der „Anzeige der
Nutzungsaufnahme“ ist der
Gemeinde der beiliegende Erhebungsbogen zurückzusenden.