Sitzung: 23.11.2022 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 8
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach
Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der
Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o.
ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück
ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m
„uneingezäunt“ zu
erstellen.
Es ist weder ein
Mischwasser-, Schmutzwasser- oder
Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die anfallenden
Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sind
ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Das anfallende Schmutz- und
Grauwasser ist über eine Kleinkläranlage auf dem Grundstück zu behandeln.
Falls ein überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes
Alling erforderlich ist, sind die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die
Abstimmung erfolgt direkt über den Wasserzweckverband Alling.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der
Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Das Hausnummernschild wird durch die Gemeinde beschafft. Es ist
rechtzeitig vom Eigentümer bei der Bauverwaltung der Gemeinde per Email,
bauamt@sinzing.de, anzufordern. Die anfallenden Kosten trägt entsprechend der
Satzung der Gemeinde Sinzing der Eigentümer.
Mit der „Anzeige der
Nutzungsaufnahme“ ist der Gemeinde
der beiliegende Erhebungsbogen zurückzusenden.