Beschluss:
Das Leistungsentgelt wird vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 freiwillig auf 4% der ständigen Bezugsentgelte angehoben.
Beschluss:
Das Leistungsentgelt wird vom 01.01.2023 bis 31.12.2024 freiwillig auf 4% der ständigen Bezugsentgelte angehoben.