Beschluss:
Die neu gebaute Straße im Bebauungsplangebiet Nr. 78 „Kreuzseestraße“, auf den Fl.-Nrn. 291 und 292/4 je der Gemarkung Viehhausen, wird als Ortsstraße gewidmet.
Die neu zu widmende Straßenstrecke beschreibt sich wie folgt:
Anfangspunkt: Einmündung in die Ortsstraße „Am Klosterfeld“, Fl.-Nr. 291 der Gemarkung Viehhausen
Endpunkt: Straßenende bei der Einmündung in die „Jurastraße“ Fl.-Nr. 1169/31 der Gemarkung Viehhausen
Länge der bestehenden Straßenstrecke: ca. 0,120 km
Länge der neuen Straßenstrecke: ca. 0,100 km
Widmungsbeschränkungen: keine
Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Sinzing