Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und eine Erschließung nicht erforderlich ist.

 

 

Hinweise:

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Bei Errichtung der Einfriedung im Bereich der Grundstücksgrenze ist darauf zu achten, dass Bauteile die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.

 

Soweit erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der „Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist der Gemeinde der  beiliegende  Erhebungsbogen  zurückzusenden.