Sitzung: 08.02.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt
zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und
sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist
an das öffentliche Kanalnetz anzuschließen.
Das anfallende
Schmutz- und Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz
zuzuleiten. Zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen
öffentlichen und privaten Bereich, auf dem Privatgrund zu errichten. Vor Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu
benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen.
Die ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten
Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen
abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Soweit
erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller,
Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.
Das
Hausnummernschild wird durch die
Gemeinde beschafft. Die anfallenden Kosten trägt entsprechend der Satzung
der Gemeinde Sinzing der Eigentümer.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der
„Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist der Gemeinde der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.