Sitzung: 08.02.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 6, Nein: 4
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach §
35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle
einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten
trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu
achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze
nicht überschreiten.
Die Zufahrt
zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Es ist weder
ein Mischwasser-, Schmutzwasser- oder
Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden
und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln. Anfallende
Schmutz- und Grauwasserbeseitigung ist laut Eingabeplan nicht erforderlich.
Falls ein
überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling erforderlich
ist, sind die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung erfolgt direkt
über den Wasserzweckverband Alling.
Vor
Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der
„Anzeige der Nutzungsaufnahme“ ist der Gemeinde der beiliegende
Erhebungsbogen zurückzusenden.