Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Hinweise:

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Die anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde der  beiliegende  „Erhebungsbogen“  zurückzusenden.