Sitzung: 19.04.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da
öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge
sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/
Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile –
wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist auf
eine Tiefe von mind.
5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Es
ist weder ein Mischwasser-, Schmutzwasser-
oder Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden
und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Anfallende
Schmutz- und Grauwasserbeseitigung ist laut Eingabeplan nicht erforderlich.
Soweit erforderlich ist vor Baubeginn
beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die
„Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘
ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.
Mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme
ist der Gemeinde der beiliegende
„Erhebungsbogen“ zurückzusenden.