Sitzung: 19.04.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan
(in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle
einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten
trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt
zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Es ist weder
ein Mischwasser-, Schmutzwasser- oder
Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden
und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Anfallende
Schmutz- und Grauwasserbeseitigung ist laut Eingabeplan nicht erforderlich.
Vor
Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der
Anzeige der Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde der beiliegende
„Erhebungsbogen“ zurückzusenden.