Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Gemeinderat beschließt, festzustellen, dass die Beamten der Gemeinde Sinzing, die die Voraussetzungen für die Gewährung nachträglich erhöhter Orts- und Familienzuschläge erfüllen, behandelt werden sollen wie die Beamtinnen und Beamten des Freistaats Bayern.

 

Hierzu wird festgestellt, dass der Gemeinderat auf das Erfordernis einer zeitnahen Geltendmachung nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts für die Jahre 2020 bis einschließlich 2022 allgemein verzichtet.