Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

 

Hinweise:

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Bei Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.

 

Soweit erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde der beiliegende  „Erhebungsbogen“  zurückzusenden.