Sitzung: 17.05.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da
öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Soweit
erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller,
Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.
Mit der
Anzeige der Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde der
beiliegende „Erhebungsbogen“ zurückzusenden.