Sitzung: 21.06.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan (in
zweifacher Ausfertigung) ist den Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach
Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der
Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o.
ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von
mind. 5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Es ist weder
ein Mischwasser-, Schmutzwasser- oder Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden
und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Das
anfallende Schmutz- und Grauwasser ist über eine Kleinkläranlage auf dem
Grundstück zu behandeln.
Falls ein überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes
Alling erforderlich ist, sind die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die
Abstimmung erfolgt direkt über den Wasserzweckverband Alling.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.:
0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ beantragt werden.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem
Landratsamt Regensburg zuzusenden.
Mit der
Anzeige der Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde der beiliegende
„Erhebungsbogen“ zurückzusenden.