Sitzung: 19.07.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da
öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge
sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Die anfallenden Niederschlagswasser
dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden und sind ausschließlich auf dem
eigenen Grundstück zu behandeln.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘
ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.