Sitzung: 23.08.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3
Beschluss:
Dem geplanten Bauvorhaben wird das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da
öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.
Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge
sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/
Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile –
wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die anfallenden Niederschlagswasser
dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung
zugeführt werden. Zur Versickerung ist
ein Sickerschacht zu errichten. Das Niederschlagswasser ist ausschließlich auf
dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Soweit
erforderlich ist das anfallende Schmutz- und Grauwasser dem öffentlichen Schmutz-
oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.
Falls ein überlanger Hausanschluss
von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling erforderlich ist, sind die Kosten
vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung erfolgt direkt über den
Wasserzweckverband Alling.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘
ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.