Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht beeinträchtigt sind und die Erschließung gesichert ist.

 

Hinweise:

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die Kosten.

 

Bei Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.

 

Die anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung zugeführt werden. Zur Versickerung ist ein Sickerschacht zu errichten. Das Niederschlagswasser ist ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.

 

Soweit erforderlich ist das anfallende Schmutz- und Grauwasser dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.

 

Falls ein überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling erforderlich ist, sind die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung erfolgt direkt über den Wasserzweckverband Alling.

 

Soweit erforderlich ist vor Baubeginn beim Landratsamt Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“ zu beantragen.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde der  beiliegende  „Erhebungsbogen“  zurückzusenden.