Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.

 

 


 

Hinweise:

Erschließungs-, Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.

 

Im Falle einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der Eigentümer die Kosten.

 

Die Zufahrt zum Baugrundstück ist auf eine Tiefe von mind. 5,00 m  „uneingezäunt“  zu  erstellen.

 

Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.

 

Mit der Anzeige der Nutzungsaufnahme ist der Gemeinde der  beiliegende  „Erhebungsbogen“  zurückzusenden.