Sitzung: 23.08.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1
Beschluss
3.1 a – Variante 01:
Dem geplanten
Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und
Forsten stellt eine Privilegierung fest, da öffentliche Belange nach § 35 Abs.
3 BauGB nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Auflagen über
die Bauweise erteilt das Landratsamt.
Vorschlag zum Beschluss
3.2 b - Variante 02 ebenerdige Erschließung zur Straße:
Dem geplanten Bauvorhaben wird in einer U+E Bauweise das gemeindliche
Einvernehmen nach
§ 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für
Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da
öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht entgegenstehen und die
Erschließung gesichert ist. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.
Hinweise:
Bei der
Zufahrt über öffentlichen Grund erfolgt die Befestigung auf Kosten des
Antragstellers.