Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss 3.1 a – Variante 01:

Dem geplanten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

 

Vorschlag zum Beschluss 3.2 b - Variante 02 ebenerdige Erschließung zur Straße:

Dem geplanten Bauvorhaben wird in einer U+E Bauweise das gemeindliche Einvernehmen nach
§ 36 BauGB erteilt, vorausgesetzt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten stellt eine Privilegierung fest, da öffentliche Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht entgegenstehen und die Erschließung gesichert ist. Auflagen über die Bauweise erteilt das Landratsamt.

 

 

Hinweise:

Bei der Zufahrt über öffentlichen Grund erfolgt die Befestigung auf Kosten des Antragstellers.