Sitzung: 20.09.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Dem geplanten, privilegierten Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt, da keine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB vorliegt und die Erschließung gesichert ist.
Hinweise:
Erschließungs-,
Straßenausbau- und Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen
Satzung zu leisten.
Im Falle
einer erforderlichen Bordsteinabsenkung oder Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten
trägt der Eigentümer die Kosten.
Bei
Errichtung des Nebengebäudes/ Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze
darauf zu achten, dass Bauteile – wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die
Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Es ist kein
Niederschlagswasserkanal vorhanden.
Die
anfallenden Niederschlagswasser dürfen nicht auf die Straße abgeleitet werden
und sind ausschließlich auf dem eigenen Grundstück zu behandeln.
Anfallende Schmutz- und Grauwasserbeseitigung ist laut
Eingabeplan nicht erforderlich.
Falls ein
überlanger Hausanschluss von Seiten des Wasserzweckverbandes Alling
erforderlich ist, sind die Kosten vom Bauherren zu tragen. Die Abstimmung
erfolgt direkt über den Wasserzweckverband Alling.
Die ‚Anzeige
der Nutzungsaufnahme‘ ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg
zuzusenden.