Beschluss: Mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2

Beschluss:

 

Der Gemeinderat nimmt den Vorentwurf, Variante 3, zur Kenntnis. Ein Beschluss über den Vorentwurf wird mit dem Auslegungsbeschluss zur Frühzeitige Beteiligung in der Bau- Vergabe- und Umweltausschusssitzung gefasst.

 

Die Gemeinde Sinzing beschließt die Neuaufstellung eines Bauleitplanverfahrens für den qualifizierten Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 79 „Seefeldstraße“ als „Allgemeines Wohngebiet“ im Gemeindebereich Eilsbrunn. Das Aufstellungsverfahren wird im Regelverfahren nach § 1 BauGB durchgeführt. Das Gebiet des qualifizierten Bebauungsplanes Nr. 79 „Seefeldstraße“ liegt am südöstlichen Randbereich in Eilsbrunn. Der Bebauungsplan wird aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Eine Änderung des Flächennutzungsplanes ist nicht notwendig.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan beinhaltet folgende Grundstücke jeweils der Gemarkung Eilsbrunn: Fl.-Nr. 148, Teilflächen aus den Grundstücksflächen Fl.-Nrn.: 149, 153/2, 208 und 208/1.

 

 

Der Umgriff des Bebauungsplanes definiert sich durch die bezeichneten Flurstücke und ist begrenzt:

 

·         Im Norden durch die bestehende Wohngebietsbebauung entlang der Ortsstraße „Auf der Stadthöhe“

·         Im Südosten durch die Seefeldstraße

·         Im Südwesten durch die Brandlstraße

·         Im Nordwesten durch die bestehende Wohngebietsbebauung an der Straße „Am Brandlberg“.

 

Das Bebauungsplangebiet ergibt sich auch aus dem nachfolgenden Lageplan vom 18.09.2023, mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs, der Bestandteil des Beschlusses ist:

 

Lageplan mit Luftbild und Geltungsbereich

 

 

Mit der Bauleitplanung wird die Ausweisung des Allgemeinen Wohngebiets „Seefeldstraße“ verfolgt, um die Errichtung von Einzelhäusern zu ermöglichen.

 

Die Einleitung des Bauleitplanverfahrens ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB öffentlich bekannt zu geben.