Sitzung: 18.10.2023 Bau-; Vergabe- und Umweltausschuss
Beschluss: Mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 4, Nein: 6
Beschluss:
Dem geplanten
Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
Der oben genannten Befreiung 01 wird zugestimmt.
Hinweise:
Ein Entwässerungsplan (in zweifacher Ausfertigung) ist den
Bauantragsunterlagen noch beizufügen.
Erschließungs-, Straßenausbau- und
Herstellungsbeiträge sind nach Maßgabe der jeweiligen Satzung zu leisten.
Im Falle einer erforderlichen
Bordsteinabsenkung oder
Straßenlaternenversetzung und den damit verbundenen Arbeiten trägt der
Eigentümer die Kosten.
Bei Errichtung des Nebengebäudes/
Garage ist im Bereich der Grundstücksgrenze darauf zu achten, dass Bauteile –
wie Dachrinnen, Ortgänge o. ä. – die Grundstücksgrenze nicht überschreiten.
Die Zufahrt zum Baugrundstück ist auf
eine Tiefe von mind.
5,00 m „uneingezäunt“ zu erstellen.
Die anfallenden Niederschlagswasser
dürfen nicht auf die Straße abgeleitet und sollen möglichst einer Versickerung
zugeführt werden. Zur Versickerung ist
ein Sickerschacht zu errichten. Der Notüberlauf ist an das öffentliche
Kanalnetz anzuschließen.
Das anfallende Schmutz- und
Grauwasser ist dem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanalnetz zuzuleiten.
Zum Anschluss an die öffentliche Entwässerungseinrichtung ist ein Revisionsschacht im Bereich der Grundstücksgrenze zwischen
öffentlichen und privaten Bereich, auf dem Privatgrund zu errichten. Vor
Verfüllung des Kanalhausanschlusses ist die Gemeindeverwaltung zu
benachrichtigen und eine gemeinsame Abnahme vor Ort durchzuführen. Die
ordnungsgemäße Erstellung der Hausanschlüsse sowie die Verlegung der privaten
Kanalleitungen kann auch wahlweise durch einen privaten Sachverständigen
abgenommen und uns durch diesen schriftlich bestätigt werden.
Vor Baubeginn muss beim Landratsamt
Regensburg (Herr Wiesmüller, Tel.: 0941/4009-569) die „Schnurgerüstabnahme“
beantragt werden.
Die ‚Anzeige der Nutzungsaufnahme‘
ist über die Gemeinde Sinzing dem Landratsamt Regensburg zuzusenden.